Ziel der Vitametik® ist es, die Intelligenz Ihres Körpers zu unterstützen, die gesamte Muskulatur zu entspannen und Blockaden selbst zu lösen.
Nerveninformationen können wieder frei fließen.
Er kann sich ungehindert selbst ,,reparieren" so wie Sie das z.B. bei einer Schnittwunde kennen.
Das Einzigartige an der Vitametik® ist, dass mit einem kurzen, schnellen Druckimpuls an der seitlichen Halsmuskulatur, Ihr gesamter Körper angesprochen wird.
Das Signal wird von einem besonderen Nervenknotenpunkt aufgenommen und sofort ins Gehirn geleitet. So kann eine Kettenreaktion in Gang gesetzt werden.
Dem Körper wird ermöglicht, seine natürliche Ordnung selbst wieder herzustellen.
Der Vitametiker arbeitet ohne Medikamente und führt keine manipulativen Eingriffe aus.
Die Vitametik wird in erster Linie bei Problemen im Bereich der Muskulatur, der Wirbelsäule und des Nervensystems eingesetzt. Weiterhin bei Beschwerdebildern, deren Ursprung Stress- bzw. verspannungsinduziert sind.
Die anfängliche Intensivphase umfasst sechs bis acht Anwendungen.
Ich nehme mir Zeit für ein Erstgespräch, indem Sie mir Ihr Anliegen mitteilen.
Durch Tasten an der seitlichen Halsmuskulatur, wird die Verspannung, welche in der Regel Seiten-unterschiedlich ist, lokalisiert.
Auf der speziellen Anwendungsliege, wird in Bauchlage der Beintest durchgeführt. Dieser zeigt die Seiten-unterschiedliche Verspannung in Form eines kürzeren Beines auf.
Dies wiederum bedeutet, dass das Becken sich im Schiefstand befindet, was natürlich für Probleme sorgt, wenn es nicht ausgeglichen wird.
Präziser, sehr schneller, schmerzfreier Impuls an der seitlichen Halsmuskulatur wird gesetzt.
Dies geschieht in Seitenlage.
Nach Setzen des Impulses liegen Sie 5 min. auf der Seite und es erfolgt zur Kontrolle ein zweiter Beinlängentest.
Abschließend erfolgt eine 20-minütige Ruhephase auf einer Entspannungsliege.
Die Vitametik ersetzt nicht die Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker, können jedoch eine wertvolle Ergänzung zu laufenden Behandlungen sein.
Laufende ärztliche Behandlungen und Anordnungen sollen weitergeführt, bzw. künftige nicht hinausgeschoben oder unterlassen werden.